Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 14 Sep 2006

Wiesbaden (epd). Die hessische Landesregierung will Schulen in freier Trägerschaft künftig stärker fördern. Kultusministerin Karin Wolff (CDU) brachte am Mittwochabend in Wiesbaden eine entsprechende Novelle für das Ersatzschulfinanzierungsgesetz ein. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, die so genannten Gastschulbeiträge der Schulträger künftig von 50 auf 75 Prozent zu erhöhen. Diese Beiträge gleichen aus, dass für die in Privatschulen unterrichteten Schülerinnen und Schüler der Unterricht an staatlichen Schulen entfällt.

Außerdem sollen die Privatschulen pro Schüler und Jahr einen nach Schulform festgesetzten Investitionskostenanteil erhalten. Dieser beträgt etwa für allgemeinbildende Schulen 110 Euro, für Förderschulen 230 Euro. Wenn verlässliche Träger eine bestehende Ersatzschule um eine weitere Schulform am gleichen Standort erweitern wollen, soll künftig die dreijährige Wartefrist bis zur staatlichen Förderung aufgehoben werden. Die Novelle wurde nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung in den Kulturpolitischen Ausschuss verwiesen. (14.09.2006)