Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 07 Jul 2021

Kassel (medio). Was in den digitalen Sitzungen auf den Weg gebracht wurde, ist seit heute (Donnerstag, 8. Juli) beschlossen: Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) wird ihre Gremien geschlechtergerechter besetzen und den Kircheneintritt vereinfachen. Zudem wird sie künftig im Bedarfsfall auch in Video-Konferenzen tagen und darin rechtsgültige Beschlüsse fassen können. Entsprechenden Grundordnungsänderungen hat die Landessynode heute final zugestimmt. Vertagt wurde nach ausführlicher Diskussion die Abstimmung über das Kirchengesetz zur stärkeren Beteiligung von jungen Menschen in der Landessynode, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. Es soll in der Herbsttagung im November erneut in überarbeiteter Form eingebracht werden, kündigte Präses Dr. Thomas Dittmann an. Die Landessynode ruft indes die Kreissynoden auf, bei den demnächst anstehenden Wahlen zur Landessynode schon jetzt geeignete Personen unter 35 Jahren zur Wahl vorzuschlagen. 

Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie war das Kirchenparlament wieder in Präsenz zu einer Tagung zusammengekommen. Er sei zwar dankbar, dass das Kirchenparlament in diesem Jahr zweimal mit Hilfe von Videokonferenzen tagen konnte, sagte Präses Dittmann in seiner Eröffnungsrede im Kongress Palais in Kassel. Doch nur bei einer Tagung in Präsenz gebe es die Gelegenheit zu informellen Gesprächen: «Bei einer präsenten Synode können sich die Synodalen viel leichter mit anderen Synodalen verständigen und für spontane Äußerungen Rückendeckung holen, als in einer Situation, bei der jeder isoliert vor seinem Bildschirm sitzt», so der Präses. 

Frauen auf Leitungsebene noch unterrepräsentiert

Frauen und Männer sollen künftig paritätisch in Leitungsgremien der EKKW mitwirken, so sieht es das heute beschlossene Kirchengesetz zur Förderung der geschlechtergerechten Besetzung von Organen und Gremien vor. Zum Hintergrund: Derzeit sind sowohl in der Landessynode (Frauenanteil 30 Prozent) als auch im Rat der Landeskirche (Frauenanteil 35 Prozent) Frauen unterrepräsentiert. In der Grundordnung wird nun in jedem Passus, der auf die Besetzung von Organen und Gremien eingeht, folgender Satz eingefügt: «…ist auf ein ausgeglichenes Verhältnis der Geschlechter hinzuwirken.

Mit dem Kirchengesetz über die Vereinfachung des Eintritts in die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck haben die Mitglieder der Synode noch eine weitere Änderung der Grund-ordnung beschlossen. Kern des neuen Gesetzes ist es, dass der Eintritt künftig bei jeder Pfarrerin oder jedem Pfarrer und mit Wirkung für jede Kirchengemeinde im Bereich der Landeskirche möglich ist. 

Bestätigt wurden ferner zwölf inzwischen ergangene gesetzesvertretene Verordnungen des Rates der Landeskirche, darunter die gesetzesvertretende Verordnung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sie nimmt Prävention, Handlungsfähigkeit bei aktuellen Fällen und Aufarbeitung gleichermaßen in den Blick. «Kirche soll ein Sprech- und Schutzraum werden», erläuterte Pröpstin Katrin Wienold-Hocke. (08.07.2021)

Informieren Sie sich hier über weitere Themen der Tagung:

Landeskirche und Landessynode

Der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören rund 730.000 Menschen (Stand 31. Dezember 2022) an. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden.  

Landessynode: Das sind ihre Aufgaben und Kompetenzen

Die Landessynode besitzt herausragende Kompetenzen: Sie hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Die geistliche und rechtliche Leitung der Landeskirche teilt sie mit der Bischöfin, den Pröpstinnen und dem Propst, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Die Synode wählt den Bischof / die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte den Rat der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt und schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

So setzt sie sich zusammen

78 Mitglieder gehören der 14. Landessynode an; dabei sind die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen von Amts wegen die Bischöfindie Vizepräsidentin (juristische Stellvertreterin der Bischöfin) und der Prälat (theologischer Stellvertreter der Bischöfin), die Pröpstinnen bzw. der Propst der drei Sprengel sowie die Direktoren des Evangelischen Studienseminars und der Evangelischen Akademie. Der Rat der Landeskirche beruft zwölf weitere Mitglieder der Landessynode, von denen mindestens acht Laien sein müssen. Bei deren Berufung sollen laut Grundordnung „die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte“ vertreten sein.

So oft tagen die Synodalen

Die Landessynode tagt in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Ihre Sitzungen werden durch den / die Präses oder ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter geleitet. Am 5. Mai 2022 begann die Amtszeit der 14. Landessynode mit der Segnung der Synodalen im Eröffnungsgottesdienst und der offiziellen Verpflichtung zu Beginn der Sitzung. Die Amtszeit endet im Frühjahr 2028. Die Synode wählt zu Beginn ihrer Tagung den Synodalvorstand, bestehend aus dem / der Präses und zwei beisitzenden Mitgliedern sowie den Rat der Landeskirche, der die Synode in ihrer tagungsfreien Zeit vertritt.

Präses der 14. Landessynode ist Dr. Michael Schneider (Schlüchtern), erste Beisitzerin ist Kirchenrätin Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (Espenau) und zweiter Beisitzer Pfarrer Jan Friedrich Eisenberg (Vöhl).

Downloads:

Hier können Sie die Tagsordnung der Tagung und den Verlaufsplan für den 8. Juli 2021 herunterladen:

Tagesordnung (pdf)

Downloads:

Hier können Sie die Tagsordnung der Tagung und den Verlaufsplan für den 8. Juli 2021 herunterladen:

Verlaufsplan (pdf)

Linktipp:

Informationen zur Landessynode finden Sie auf ekkw.de im Bereich «Unsere Kirche/Synode»: