Die Synodalen bei einer Abstimmung am Mittwoch. Die Entscheidung zur  Besoldung für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte wurde in einer geheimen Abstimmung getroffen. Bei 72 abgegebene Stimmen votierten 40 Synodale für den vorgelegten Gesetzesentwurf, 28 stimmten dagegen und 4 enthielten sich. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Die Synodalen bei einer Abstimmung am Mittwoch. Die Entscheidung zur Besoldung für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte wurde in einer geheimen Abstimmung getroffen. Bei 72 abgegebene Stimmen votierten 40 Synodale für den vorgelegten Gesetzesentwurf, 28 stimmten dagegen und 4 enthielten sich. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 29 Nov 2023

Hofgeismar. Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) hat am Mittwoch (29.11.) den Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025 verabschiedet, aber auch weiterreichende Entscheidungen getroffen: So haben die Synodalen entschieden, die Zuweisung an die Diakonie Hessen um 30 Prozent zu kürzen. Beschlossen wurde ferner, die Besoldungserhöhung für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte nicht in vollem Umfang zu übernehmen.

Die Reserve schmilzt

Der Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025 ist defizitär und kann nur durch einen Rückgriff auf die Kirchensteuer-Schwankungsreserve ausgeglichen werden, erläuterte EKKW-Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel. In Zahlen ausgedrückt: 2024 sind für den Haushaltsausgleich rund 4,25 Mio. Euro, für das Haushaltsjahr 2025 weitere rund 2,35 Mio. Euro vonnöten. Insgesamt sind damit annähernd 6,6 Mio. Euro erforderlich. Mit der Folge, dass die Reserve zum Haushaltsaugleich von rund 18 Mio. Euro mit diesen Defiziten belastet wird und somit weiter schmilzt, schilderte Apel.

Das Gesamtvolumen des Doppelhaushaltes beträgt für das Jahr 2024 rund 307,5 Mio. Euro, für das Jahr 2025 rund 302,1 Mio. Euro. Die größten Einzelposten sind die gemeindegliederbezogene Grundzuweisung, die Versorgung sowie der Gemeindepfarrdienst. Sie machen fast die Hälfte der aus kirchlichen Erträgen zu finanzierenden Haushaltsposten aus. Insgesamt werde deutlich, dass die Einsparbeschlüsse der Frühjahrssynode 2023 griffen, aber nicht ausreichten, resümierte Vizepräsidentin Apel. Um eine finanzielle Schieflage zu verhindern, müsse die Landeskirche ihre Ausgaben strukturell den sinkenden Einnahmen anpassen.

Zuschuss an Diakonie Hessen wird gekürzt

Vor diesem Hintergrund hat die Landessynode beschlossen, die Finanzzuweisung an die Diakonie Hessen zu kürzen: von 2025 bis 2030 schrittweise um insgesamt 30 Prozent. Ausgangpunkt bildet das bereinigte Basisjahr 2021, in dem der Zuschuss der EKKW bei rund 3,7 Mio. Euro lag. Die Kürzung wird personalkosten- und inflationsbereinigt erfolgen. Die parallel tagende Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wird am Freitag darüber entscheiden. Stimmt sie der gleichlautenden Gesetzesvorlage zu, reduzieren sich die Zuwendungen an die Diakonie Hessen im genannten Zeitraum insgesamt um rund 3,2. Mio. Euro. Davon entfallen annähernd 1,1 Mio. Euro auf die EKKW. 

Hintergrund der Entscheidung ist, dass der gemeinsame Vertrag zwischen EKKW und EKHN über die Finanzvereinbarung für die Diakonie Hessen Ende dieses Jahres ausläuft. Auch bei zurückgehenden Mitteln wolle man die Diakonie Hessen unterstützen und handlungsfähig erhalten. Dafür brauche es eine verlässliche und sichere Perspektive, erläuterte Bischöfin Dr. Beate Hofmann. Das «schleichende Anwachsen der Kürzung» böte dem Landesverband die Chance, sich neu aufzustellen, wie es in anderen Landesverbänden derzeit geschehe. Vizepräsidentin Apel machte deutlich, dass die Kürzung den Dachverband treffe, die diakonische Arbeit der regionalen diakonischen Werke der EKKW vor Ort aber nicht beschnitten werde.

Besoldung: Bemessungssatz von 97 Prozent

Nach intensiver Debatte und Kritik aus Teilen der Pfarrerschaft haben die Synodalen dem Gesetzesvorschlag zugestimmt, die Aufwendung bei der Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und -beamten anzupassen. Zum Hintergrund: Die Landeskirche orientiert sich bei der Beamten- und Pfarrbesoldung an der Bundesbesoldung. Zum 1. März 2024 steht eine Besoldungserhöhung an.

Durch die beschlossene Einführung eines Bemessungssatzes von 97 Prozent könne der landeskirchliche Haushalt nun um 3 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden, erläuterte Vizepräsidentin Apel. In Summe seien dies für die beiden Haushaltsjahre rund 6 Mio. Euro, was das veranschlagte Defizit des Doppelhaushalts fast ausgleichen könne. Sie sieht zudem eine entlastende Wirkung für alle nachfolgenden Haushaltsjahre. (29.11.2023)