Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 27 Aug 2009

Wiesbaden (epd). Der Rechts- und Integrationsausschuss des hessischen Landtags wird sich am 2. September mit einem Gesetzentwurf befassen, der drei bisher geltende Gesetze zum Kirchenaustritt zusammenfassen soll. Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung hatten Kirchen und andere Religionsgemeinschaften sowie Behindertenverbände und Organisationen von Betreuern Stellung zu dem Entwurf genommen.

Der Beauftragte der evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung, Jörn Dulige, betonte, dass die evangelischen Kirchen daran festhalten wollen, dass nur Einzelaustrittserklärungen möglich sein sollen. Der Kirchenaustritt sei eine «höchstpersönliche Entscheidung», die nicht durch eine Gesamterklärung etwa von Eltern und Kindern beeinflusst werden dürfe. Im Übrigen sei eine gemeinschaftliche Erklärung von Familien Ausdruck eine veralteten Familienbildes.

Außerdem gelte auch für Menschen, die unter Betreuung stehen, dass ein Kirchenaustritt eine sehr persönliche Angelegenheit sei, schreibt Dulige. Sollte das Parlament entscheiden - wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen - dass auch ein gesetzlicher Betreuer den Austritt erklären kann, so sollte unbedingt daran festgehalten werden, dass das Vormundschaftsgericht dies genehmigen muss.

Der Gesetzentwurf war im März in erster Lesung vom hessischen Landtag behandelt worden. Die drei Gesetze, die zusammengefasst werden sollen, sind sogenannte «vorkonstitutionelle» Gesetze, die aus der Zeit vor Gründung des Landes Hessen, nämlich aus den Jahren 1878 und 1920 stammen. Sie gelten für unterschiedliche Teile des Landes und sollen nun durch ein einheitliches Gesetz für ganz Hessen ersetzt werden.

Das neue Gesetz soll unter anderem die Verfahrensweise bei einem Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft regeln, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. So legt es fest, ab welchem Alter Minderjährige selbst den Austritt erklären können oder ob gesetzliche Vertreter zustimmen müssen. Darüber hinaus werden Form, Rechtsfolgen und Mitteilungspflichten der Behörden geregelt. (27.08.2009)