Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 26 Mai 2011

Hofgeismar (epd). Der «Dritte Weg» der Kirchen zur Festsetzung des Arbeitsrechts sollte nach den Worten der Mitarbeitervertretung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck die Qualität von Tarifverträgen übertreffen. Der kirchliche Sonderweg müsse sich in Zukunft daran messen lassen, sowohl im Verfahren als auch im Ergebnis besser zu sein als das zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelte Arbeitsrecht, heißt es in einer von den Mitarbeitervertretern am Mittwoch (25.5.) verabschiedeten «Hofgeismarer Erklärung».

Kritisiert wird in der Erklärung das Instrument der «Zwangsschlichtung». Dieses widerspreche dem Konsens-Prinzip des «Dritten Weges» und dem Leitbild der Dienstgemeinschaft, heißt es. Die Vertreter der Arbeitnehmer und -geber müssten gleichberechtigt sein und Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung ohne Zustimmungsvorbehalt haben. Sowohl Arbeitnehmerorganisationen wie die Gewerkschaften als auch die Kirche müssten sich aufeinander zubewegen, wenn die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts nicht stagnieren solle.

Auf ihrer Tagung hatten sich die Mitarbeitervertreter zuvor über verschiedene Formen der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung durch drei Referenten informieren lassen. Während Reinhard Haas, Vorsitzender der Mitarbeitervertretung in Württemberg, auf eine hohe Akzeptanz des «Dritten Weges» in Württemberg verwies und diesen als ein angemessenes Verfahren bezeichnete, wies Michael Koch, Vorsitzender des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen der nordelbischen Kirche, darauf hin, dass es bei Verhandlungen auch die Option des Streiks geben müsse.

Fabian Rehm, Gewerkschaftssekretär von ver.di, erläuterte, dass kaum ein Arbeitgeber von sich aus mehr Geld zahle. Auch kirchliche Mitarbeiter profitierten letztlich davon, was Gewerkschaften in anderen Bereichen an Lohnabschlüssen aushandelten. Der «Dritte Weg» sei nicht mehr zeitgemäß. «Das ist kein gleichwertiger Ersatz für Tarifverhandlungen», sagte er.

In Kurhessen-Waldeck wird das Modell des «Dritten Weges» seit rund 30 Jahren angewandt. In einer von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission werden Tarifvereinbarungen beschlossen. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, gibt es die Möglichkeit der Schlichtung. (26.05.2011)

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Lesen Sie hier die Erklärung der Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck im Wortlaut:

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