Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 13 Nov 2012

Wiesbaden (epd). Bei einer Anhörung im Hessischen Landtag haben sich muslimische Verbände für die Abschaffung der Sargpflicht bei Beerdingungen ausgesprochen. Eine entsprechende Änderung würde einen wichtigen Beitrag zur Identifikation von zugewanderten Muslimen mit Deutschland leisten, sagte Selcuk Dogruer von der türkisch-islamischen Ditib am Donnerstag (8.11.) in Wiesbaden. Er lobte den SPD-Gesetzentwurf, wonach Bestattungen auch ohne Sarg in Ausnahmefällen erlaubt sein sollen. Dafür soll das hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz geändert werden.

Hamza Wördemann vom Zentralrat der Muslime in Deutschland ergänzte, dass Bestattungen entsprechend des muslimischen Glaubens, also mit einem Leinentuch, das Heimatgefühl von Muslimen für Deutschland stärke. Derzeit würden noch rund 90 Prozent aller in Hessen gemeldeten Muslime nach ihrem Tod in ihr Heimatland zurückgeführt, ergänzte Ramazan Kuruyüz, Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen. «Das belegt, dass Handlungsbedarf besteht», sagte er.

Jörn Dulige, Beauftragter der evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung, sagte, dass aus theologischer Sicht keine Einwände gegen die Abschaffung des «Sargzwangs» bestünden. Allerdings würden bei einer Änderung des Gesetzes viele organisatorische und verwaltungstechnische Fragen auf die Friedhofsverwaltungen zukommen: So sei etwa zu klären, wer über die Ausnahmen entscheide.
 
In einer schriftlichen Stellungnahme begrüßte auch das Kommissariat der Katholischen Bischöfe in Hessen den SPD-Vorstoß. Auch in anderen Bundesländern, etwa in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und dem Saarland, seien entsprechende Regelungen bereits verabschiedet worden.

Vertreter der Kommunen sprachen sich gegen die Änderung aus und verwiesen auf den künftigen organisatorischen Aufwand. Zudem sei zu befürchten, dass der Transport von Leichen ohne Sarg zu hygienischen Problemen führe. Während Grüne und Linke den SPD-Gesetzentwurf unterstützen, lehnen die Regierungsfraktionen CDU und FDP die Änderungen ab.

Konkret heißt es in dem SPD-Gesetzentwurf: «Die Gemeinden sind verpflichtet, die Bestattung ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen als Ausnahme von einem allgemeinen Sargzwang zuzulassen und deren Durchführung in der Friedhofsordnung zu regeln sowie den weitergehenden Erfordernissen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.» (13.11.2012)