Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 22 Apr 2015

Vizepräsident Dr. Volker Knöppel stellte sich den Fragen von medio-Reporter Torsten Scheuermann am 17.04.2015 in Kassel.

Scheuermann: Herr Vizepräsident, bei der Synode bringen Sie eine Reihe von Gesetzen ein, darunter das Kirchengesetz über das Haushalts- und Rechnungswesen in der EKKW. Was verbirgt sich denn dahinter?

Knöppel: Wir haben in unserer Landeskirche seit dem Jahr 2008 die kaufmännische Buchführung eingeführt. Zuerst in den Kirchenkreisen und danach auch bei der Landeskirche. Die kaufmännische Buchführung ist jetzt überall angekommen, die Kameralistik ist abgelöst und das ist bisher alles auf der Grundlage von Erprobungsgesetzen geschehen. Wir stehen jetzt schlichtweg vor der Notwendigkeit, das auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen die zeigt, dass die Doppik in unserer Landeskirche jetzt Normalzustand ist für das Haushalts- und Rechnungswesen.

Scheuermann: Früher gab es ein Rechnungsprüfungsamt, das wird demnächst durch das Amt für Revision ersetzt. Was ändert sich dadurch?

Knöppel: Das ist die neue Bezeichnung für das Rechnungsprüfungsamt. Wir mussten lernen, dass der Begriff Rechnungsprüfungsamt ein veralteter Begriff ist. Außerdem haben wir diesem Amt eine neue Rolle in unserer Landeskirche gegeben. Klassische Rechnungsprüfung bedeutet, Vorgänge im Nachhinein zu prüfen und zu schauen, ob das Geld ordnungsgemäß verwandt wurde oder ob man eine Beanstandung aussprechen muss. Man lernt natürlich aus diesen Prüfungen für die Zukunft. Es bedeutet schlichtweg, hier findet ein Wissenstransfer statt. Wir prüfen also demnächst nicht nur in die Vergangenheit hinein, sondern wir schalten jetzt das Fernlicht an und schauen in die Zukunft. Ich denke, das ist eine ganz moderne Aufgabenstellung, die dieses Amt sehr gut ausüben kann. Denn das neue Amt für Revision ist eine unabhängige Prüfungseinheit. Und aus dieser Unabhängigkeit heraus ist es sehr gut in der Lage, ein Landeskirchenamt, einen Rat der Landeskirche, einen Kirchenkreisvorstand bei künftigen Entscheidungen zu beraten. Da, wo es um viel Geld oder um Personal geht, auch künftig eine gute Entscheidung zu treffen, in welche Richtung man gehen sollte und wovon man besser die Finger lassen sollte.

Scheuermann: Welche persönlichen Wünsche haben Sie denn konkret an dieses Amt?

Knöppel: Ich habe in der Vergangenheit mich sehr dafür eingesetzt, dass dieses Amt eine neue Stelle bekommt, nämlich mit einem Bau-Sachverständigen. Im Baubereich kann man das gut verdeutlichen, hier wird diese neue Blickrichtung deutlich. In der Vergangenheit haben wir immer geprüft, ist bei einer Bau-Rechnung alles in Ordnung gewesen, wurde das Geld auch richtig ausgezahlt, nicht zu viel oder zu wenig. In der Zukunft ist es ganz wichtig zu schauen, welche Erfahrungen haben wir in der Vergangenheit mit bestimmten Baustoffen gemacht, oder wie sind die Preise am Markt, wer zieht uns da über den Tisch, ist das denn überhaupt ein angemessener Preis. Oder bei der Auswahl bestimmter Materialien zu sagen, mit dem Material haben wir gute oder eher nicht so gute Erfahrungen gemacht. Da hatten wir ganz schnell dann die Mängel wieder am Gebäude. All das sind Dinge von denen ich glaube, davon können wir in der Zukunft profitieren.

Scheuermann: Auch für die Finanzzuweisungen an die Gemeinden werden die Gesetze neu gestaltet. Was ändert sich denn dadurch für die Gemeinden?

Knöppel: Da ändert sich für die Gemeinden gar nichts. In den weiteren Gesetzen, Vermögensaufsichtsgesetz, Finanzzuweisungsgesetz haben wir nur die Begrifflichkeiten von der Kameralistik an die Doppik angepasst. Inhaltlich dreht sich an dieser Stelle gar nichts. Das ist noch eine Aufgabe, die liegt vor uns. Wir haben ja gesagt, wenn in den Strukturveränderungen die Freiwilligkeitsphase beendet sein wird, Ende 2015, dann müssen wir auch nochmal neu auf die Finanzverfassung schauen. Nicht um mehr Geld ins System hinein zu geben, sondern um zu schauen, ob die Finanzströme richtig justiert sind. Das können wir mit diesem Gesetz noch nicht gewährleisten, das ist die nächste Aufgabe, damit wird sich die neue Synode beschäftigen müssen.

Scheuermann: Die Zukunft der Volkskirche ist ein großes Thema auf der Synode. Wie sehen Sie sie?

Knöppel: Die ganzen Prozesse, die wir in der Vergangenheit angestoßen haben, haben uns viel Kraft gekostet. Und trotzdem war es wichtig, dass wir uns diesem Prozess unterzogen haben, weil wir die Aufgabe haben als Leitungspersonen in unserer Landeskirche diese Kirche zukunftsfähig zu machen. Ich sehe es insbesondere als meine Hauptaufgabe an, diese Kirche auch so in die Zukunft gehen zu lassen, dass sie eine selbstständige eigene Landeskirche sein kann und nicht irgendwann einmal aus Finanznot mit irgendjemandem in der Nachbarschaft fusionieren muss. Das ist für mich ganz wichtig. Und dass in dieser Kirche unser gesamtes Personal, das wir haben, die Pfarrerinnen und Pfarrer, aber auch die Verwaltungsangestellten davon ausgehen können, dass wir so sorgsam mit unseren Finanzen umgehen, auch im Blick auf deren Versorgung und  Renten. Ich glaube wir haben an der Stelle ganz gute Vorsorge getroffen.

Scheuermann: Herr Vizepräsident, vielen dank für das Gespräch!

(17.04.2015)