Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 25 Apr 2018

Präses Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann stellte sich den Fragen von Onlineredakteur Christian Küster am 23.04.2018 in Kassel.

Küster: Herr Präses Dittmann, die Frühjahrstagung der Landessynode steht an. Was werden die Schwerpunkte der Tagung sein?

Präses Dr. Dittmann: Wir werden den Personalbericht des Prälaten hören. Herr Böttner ist ja neu im Amt und deswegen sind wir ganz besonders gespannt, welche Akzente er setzten wird. Zugleich wissen wir auch, dass es der letzte Personalbericht dieser Form sein wird. Zukünftig soll in einem gemeinsamen Bericht über das gesamte Personal Auskunft gegeben werden – also nicht nur über das theologische Personal. Und deswegen wollen wir gerne hören, was der jetzige neue Prälat zu diesen Themen zu sagen hat.
Ein zweites Thema, das von besonderem Interesse ist, ist der geprüfte Jahresabschluss für das Jahr 2016. Es ist ja für unsere Kirche charakteristisch, dass wir die Finanzen möglichst transparent gestalten wollen und sowohl im Bezug auf die Haushaltsplanung als auch beim Rückblick auf die geschehenen Dinge sogfältig schauen, wie unsere Finanzlage aussieht.
Als Drittes werden die Landessynode verschiedene Kirchengesetze beschäftigen. Hier sollen u.a. für die nächsten anstehenden Kirchenvorstandswahlen Neuerungen auf den Weg gebracht werden. Eine besondere Rolle spielt dabei eine Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz der Behinderten, die sich auf die Mitwirkung an politischen und gesellschaftlichen Aufgaben bezieht. Die Konvention gibt uns den Anlass dazu, das aktive wie auch das passive Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen besser auszugestalten, als das bisher der Fall war.
Und schließlich ist ein wichtiges Thema in unserer Landessynode die Erarbeitung und Vorstellung von Standards für die Ehrenamtsarbeit. Wir sind dankbar dafür, dass in den Gemeinden unserer Landeskirche nach wie vor ein hohes Engagement von ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Gemeindegliedern zu verzeichnen ist. Wir müssen aber auch andererseits feststellen, dass es für viele Menschen schwieriger geworden ist, sich für längere Zeit zu binden und zeitliche Ressourcen in die Gemeindearbeit einzubringen. Das liegt einfach daran, dass sich oftmals die private Lebensgestaltung den Anforderungen des Berufslebens stärker anpassen muss, als das früher der Fall war.

Küster: Im letzten Jahr wurden die Beratungen zum Kirchengesetz über die Neuordnung der Sprengel der Landeskirche unterbrochen. Warum war das nötig und wie schätzen Sie die aktuelle Lage zu diesem Thema ein?

Präses Dr. Dittmann: Im Rahmen dieser Sprengelneuordnung wurde deutlich, dass die ins Auge gefasste Regelung auch für betroffene Personen eine Veränderung des Dienstumfanges zur Folge haben wird. In der Synodaldebatte im vergangenen Herbst mussten wir feststellen, dass unter Umständen noch nicht alle Aspekte dienstrechtlicher und auch kirchenverfassungsrechtlicher Art in jeder Hinsicht bedacht worden waren. Durch die Unterbrechung entstand ein Zeitraum, in dem wir intensiv Gespräche geführt und die verschiedenen Rechtsfragen näher erörtert haben. Das Ergebnis ist ein neuer zusätzlicher Kompromissvorschlag, mit dem die ursprünglich vorgesehene Neuordnung der Sprengel, die für das Jahr 2026 in Aussicht genommen worden war, bereits zum Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten könnte. Es gibt jetzt also zwei Vorschläge: den von der Herbstsynode 2017, der nach wie vor auf dem Tisch liegt, und den neuen. Die Synode wird die Möglichkeit haben, beide zu beraten und wir werden sehen, welchem der beiden Vorschläge sie folgen will, um die angestrebte Einsparung eines Propstsitzes umzusetzen.

Küster: Einen großen Anteil an der Tagesordnung haben Anträge aus Kreissynoden an die Landessynode. Um was wird es da konkret bei der Frühjahrstagung gehen?

Präses Dr. Dittman: Eine ganze Reihe von Anträgen aus den Kreissynoden bezieht sich auf die Frage der finanziellen Ausstattung, insbesondere im Bereich der Kirchenmusik. Das sind allerdings Anträge, die in den Beratungsprozess hinein wirken, der ohnehin schon im Gange ist. Von daher wird man sehen, wie mit diesen Anträgen umzugehen ist und wie man sie in den ohnehin schon laufenden Beratungsprozess einspeisen kann. Ein anderer Antrag, der vom Kirchenkreis Witzenhausen eingebracht wurde, wirft die Frage auf, an welche Voraussetzungen die Vergabe von kirchengemeindlichem Pachtland geknüpft werden kann. Hier geht es speziell darum, ob der Einsatz von Glyphosat auf Pachtland der Kirche untersagt werden soll.

Küster: Bei den Tagungen ist es gute Tradition, dass die Synodalen einen Expertenvortrag zu einem ausgewählten Thema hören. Bei dieser Tagung wird Prof. Dr. Fernando Enns zu den Themen «Frieden» und «Gerechtigkeit» sprechen. Warum fiel die Wahl auf dieses Thema?

Präses Dr. Dittmann: Die aktuelle Landessynode hat sich für ihre sechsjährige Synodalperiode ein Leitwort gegeben, das an das Psalmwort «Dass Gerechtigkeit und Friede sich küssen» anknüpft. So wollen wir bei jeder einzelnen Synodaltagung ein Referat hören, das sich in irgendeiner Weise mit diesem Leitwort verbinden lässt. Die Auswahl fiel für das Frühjahr 2018 auf Professor Enns, weil er besonders den ökumenischen Pilgerweg für Gerechtigkeit und Frieden mitbegleitet. Wir wollen von ihm näher erfahren, was er in diesem Arbeitsfeld auf den Weg gebracht hat und leistet.

Küster: Herr Präses, vielen Dank für das Gespräch!

(25.04.2018)