Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 24 Mär 2011

Kassel (medio). Eine neue Handreichung zur christlichen Patientenvorsorge will jetzt Betroffenen und deren Angehörigen Hilfestellung im Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung geben und über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten aus christlicher Sicht informieren. Die Handreichung unter dem Titel «Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung» tritt an die Stelle der bisherigen «Christlichen Patientenverfügung» der Jahre 1999 und 2003, teilte Oberlandeskirchenrat Dr. Eberhard Schwarz vom Landeskirchenamt in Kassel mit.

Im Rahmen des seit September 2009 geltenden «Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts» sei mit der neuen Handreichung und dem darin enthaltenen Formular eine klare und christlich verantwortete Orientierung möglich, so Schwarz. Die Neukonzeption der Formulars biete neben der eigentlichen Patientenverfügung auch drei weitere Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge an. Dazu gehören eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und die Äußerung von Behandlungswünschen, erläuterte Schwarz.

Herausgeber der «Christliche Patientenvorsorge» sind die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die  Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Die Handreichung mit Formular ist in gedruckter Form zum Preis von 0,27 Euro zzgl. Porto und Versandkosten erhältlich beim Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover, Fax: 0511/2796-457, E-Mail: versand@ekd.de (24.03.2011)

Linktipp:

Weitere Informationen und eine digitale Version der Handreichung erreichen Sie im Internet unter:

ekd.de/patientenvorsorge