Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 25 Jun 2010

Kassel/Bad Hersfeld/Karlsruhe (epd). Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat das am Freitag (25.6.) ergangene Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe über einen Fall der passiven Sterbehilfe in Bad Hersfeld begrüßt. Das Urteil stärke die Rechte der Patienten und führe zu einer größeren Rechtssicherheit, sagte Prälatin Roswitha Alterhoff am Freitag in Kassel. Jeder Mensch habe das Recht, nicht alle medizinischen Maßnahmen in Anspruch nehmen zu müssen.

Alterhoff betonte, dass es nach christlicher Auffassung keine Verpflichtung zur Lebensverlängerung um jeden Preis gebe. «Manche möchten auch in Würde an ihrer Krankheit sterben», erklärte sie. Angesichts des Richterspruchs, für den der Wille der Patientin maßgebend gewesen sei, könne sie nur dazu ermutigen, für solche Fälle eine Patientenverfügung anzufertigen. Eine aktive Sterbehilfe sei aber nach wie vor abzulehnen.

Das Urteil des BGH bezog sich auf den Abbruch der künstlichen Ernährung einer im Wachkoma liegenden 77-jährigen Patientin. Der vor dem BGH angeklagte Anwalt hatte im Dezember 2007 seiner Mandantin, der Tochter der Patientin, geraten, bei ihrer todkranken Mutter den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden. Damit sollte die gegen den Willen der Patientin erfolgte künstliche Ernährung verhindert und das Sterben erreicht werden. Das Landgericht Fulda hatte den Anwalt 2009 deshalb zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe wegen versuchten Totschlags verurteilt. (25.06.2010)