Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 11 Jan 2013

Wiesbaden (epd). Die hessische Landesregierung will im Jahr 2017 den Reformationstag einmalig zum Feiertag erklären. Das Land unterstütze die Initiative, den 500. Jahrestag der Reformation am 31. Oktober 2017 bundesweit als Feiertag zu begehen, sagte der Leiter der Staatskanzlei, Axel Wintermeyer, am Mittwoch in Wiesbaden dem Evangelischen Pressedienst (epd). Hessen sei ein protestantisch geprägtes Land, und der einmalige Feiertag 2017 sei mit Blick auf die 2,4 Millionen evangelischen Christen in Hessen sinnvoll.

Wintermeyer betonte allerdings, dass in Hessen die Entscheidung zugunsten des Feiertags nur fallen werde, wenn auch die anderen Bundesländer sich beteiligten. Dafür gebe es ermutigende Signale, sagte er. Die Landesregierung könne dann den 31. Oktober 2017 durch eine Rechtsverordnung zum arbeitsfreien Tag erklären.

Mit dem Reformationsjubiläum feiern die protestantischen Christen den 500. Jahrestag des Thesenanschlags Martin Luthers (1483-1546) an die Schlosskirche zu Wittenberg. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte jüngst angeregt, den Jahrestag einmalig mit einem bundesweiten Feiertag zu begehen. Die Veröffentlichung der 95 Thesen gegen das Ablasswesen und Missstände in der damaligen Kirche gilt als Ausgangspunkt der Reformation.

Hessen will sich zudem an der Herrichtung eines länderübergreifenden Luther-Pilgerwegs beteiligen, wie Wintermeyer sagte. Ähnlich dem katholischen Bonifatiusweg solle dieser durch Orte gehen, in denen Luther gewirkt hatte oder die für den Protestantismus wichtig seien. An dem Projekt seien neben Hessen unter anderen Thüringen und Sachsen-Anhalt beteiligt. Geplant sei zudem, an wissenschaftlichen Symposien zur Bedeutung Luthers für einzelne Bundesländer mitzuwirken.

Die EKD-Forderung nach einem einmaligen Feiertag 2013 haben bereits mehrere Bundes- und Landespolitiker unterstützt, darunter Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Regierungschefs von Bremen, Hamburg und Niedersachsen. In den ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin ist der Reformationstag bereits ein regulärer gesetzlicher Feiertag. (11.01.2013)