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Am 1. Januar 1968 trat die Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Kraft. Diese Grundordnung spiegelt die damalige Lebenswelt wider und lässt zwar bereits erste Veränderungsschritte erkennen, da sie seither fast 50 Mal geändert wurde. Eine grundlegende Überarbeitung erfuhr sie aber nie. 

Mit dem Verfassungsprozess “Überarbeitung der Grundordnung” soll diese Ordnung nun an bereits eingetretene und kommende Veränderungen angepasst werden. Gleichzeitig soll sie so flexibel und modern gestaltet sein, dass sie zukunftsfähig ist.

Die Wirklichkeit kirchlichen Lebens

Unsere Grundordnung beschreibt die grundlegenden Prinzipien und Werte, nach denen wir als Kirche handeln und unseren kirchlichen Auftrag erfüllen. Sie regelt auf verlässliche und transparente Weise unser Miteinander in der Kirche, insbesondere wie wir als Kirche organisiert sind, wer welche Aufgaben übernimmt, wer Mitglied ist und welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben. Dafür formuliert die Grundordnung die Leitprinzipien. Dies kann sie aber nur, wenn die Wirklichkeit kirchlichen Lebens in ihr zum Ausdruck kommt.

Über den Pfeil kommen Sie zum Text der 1968er Grundordnung. 

«Entsteht Gemeinde nicht überall dort, wo “Menschen miteinander Evangelium feiern, lehren und lernen, leben und ihre Zugehörigkeit dazu zum Ausdruck bringen“?»
Redaktion Teilprozess "Überarbeitung der Grundordnung"
Der Verfassungsprozess auf der Herbstsynode 2023

Der Grundordnungsausschuss hat in seinen bisherigen Sitzungen insbesondere Konzepte von Gemeinde und Kirche betrachtet. Doch trägt dies die Landessynode mit? Der Grundordnungsausschuss stellte daher in der Synode zur Diskussion, ob man "Gemeinde” als Elementarbegriff einer neuen Grundordnung nutzen solle. Also: 

  • Was ist für uns Gemeinde und was nicht? 
  • Nur die parochiale? 
  • Oder konstituiert sich Gemeinde nicht überall dort, wo “Menschen miteinander Evangelium feiern, lehren und lernen, leben und ihre Zugehörigkeit dazu zum Ausdruck bringen“? 

Nach einer regen Diskussion in Arbeitsgruppen machte sich die Synode den Elementarbegriff von Gemeinde zu eigen.

Die Synode erteilte weiterhin dem Grundordnungsausschuss den Auftrag, ein Kommunikationskonzept zu erarbeiten, wer wann und wie zu beteiligen und über den Fortgang der Arbeit zu informieren ist. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Alle, die Ideen, Fragen und Anliegen zum Verfassungsprozess haben und diese dem Grundordnungsausschuss mitteilen möchten, können per E-Mail mit dem Grundordnungsausschuss in Kontakt treten: 

verfassungsprozess@ekkw.de