Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 02 Mär 2010

Gelnhausen (medio). In ihrer Sitzung  am 27. Februar hat die Kreissynode des Kirchenkreises Gelnhausen in geheimer Abstimmung mit großer Mehrheit für einen Antrag an die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gestimmt, der vorsieht, die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben, in einem öffentlichen Gottesdienst grundsätzlich zu ermöglichen. Dies berichtete Fredy Fritz Henning, Medienbeauftragter des Sprengels Hanau, am Montag gegenüber medio. Unter der Leitung von Präses Dr. Stephan Wiegand votierte die Kreissynode gleichzeitig dafür, die Landeskirche zu beauftragen, durch die Liturgische Kammer entsprechende liturgische Formen für Segnungen erarbeiten zu lassen.

In der Begründung des Antrages wies der Synodale Andreas Kaufmann auf die Haltung Jesu hin. «Jesus Christus hat ausgegrenzte Menschen immer wieder in die Gesellschaft hinein geholt. Eine Segnung homosexueller Paare im gottesdienstlichen Rahmen stellt diese Teilhabe dar. Eine Beschränkung auf den «seelsorgerlichen Rahmen» hingegen manifestiert Ausgrenzung», so Kaufmann nach Angaben von Henning.

Dekan Klaus Brill erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass Gemeindeglieder - besonders der angrenzenden Kirchenkreise an die Evangelische Kirche von Hessen-Nassau (EKHN) - die bisherige Ablehnung einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst nicht nachvollziehen könnten. In der EKHN ist eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst bereits möglich. (02.03.2010)

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sprengel-hanau.de/(...)