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Aufgaben

Unsere Aufgaben ergeben sich primär aus dem Kirchengesetz über das Amt für Revision in der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck und weiteren kirchengesetzlichen Regelungen. Sie sind in einem Geschäftsverteilungsplan festgehalten und umfassen zusammengefasst nachfolgende Bereiche:

  • Prüfung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse aller kirchlichen Körperschaften, 
  • Prüfung von Verwendungsnachweisen, 
  • Kassenprüfungen und Kassenübergaben in den Kirchenkreisämtern, 
  • Beratung von geprüften Einrichtungen, 
  • Personalprüfung, 
  • Prüfung von ausgewählten Baumaßnahmen, 
  • Prüfung des landeskirchlichen Haushaltes, 
  • Prüfung des internen Kontrollsystems, 
  • Projektprüfungen 
  • Organisation und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, 
  • Prüfung von dolosen Handlungen. 
  • Neu ab 2022: Jahresabschlussprüfung externer Mandanten

 
Weitere Aufgaben und Rechtsgrundlagen finden sich im Kirchengesetz über das Amt für Revision in der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck v. 24.4.2015  

585 Kirchengesetz über das Amt für Revision (AfRG) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk (kirchenrecht-ekkw.de)