Generell gilt: für alle Formen der Mediennutzung bzw. -vorführung benötigt man eine entsprechende Erlaubnis / Lizenz des Urhebers oder Rechteinhabers.
Für jede öffentliche Filmvorführung im nichtgewerblichen Bereich benötigt man also die Lizenz zur nicht-gewerblich öffentlichen Vorführung.
Filme aus einem Verleih (z.B. Stadtbibliothek) oder Kauf-DVDs sind nur für die private Nutzung bestimmt (siehe Rechtehinweis auf dem Trägermedium).
Filme mit dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung erhält man in kirchlichen Medienzentralen und kommunalen Bildstellen.
Für Filmtitel, die man dort nicht entleihen kann, muss man beim Rechteinhaber (Filmverleihfirma, Lizenzierungs-Agentur, Filmemacher) das Recht für eine einmalige Vorführung erwerben. Die Medienzentrale Kassel bietet hier hier die Möglichkeit der Lizensierung über das KFW-Bouquet und unterstützt auch bei der Recherche anderer Lizenzen.