Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 17 Mär 2010

Kassel (epd). Für die Beibehaltung des sogenannten Dritten Weges im kirchlichen Arbeitsrecht hat sich Gerhard Wegner, Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, am Mittwoch in Kassel ausgesprochen. Allerdings müsse diese Form der Tariffindung künftig stärker in Richtung von Tarifverträgen ausgestaltet werden, erklärte er auf einer Tagung der kurhessischen Kirche zum kirchlichen und diakonischen Arbeitsrechtsregelungsgesetz.

Eine Zwangsschlichtung im Konfliktfall durch eine Schiedskommission, wie in manchen Landeskirchen üblich, lehnte Wegner hingegen strikt ab, da hinter dieser Idee noch die Reste einer obrigkeitsstaatlichen Tradition erkennbar seien. «Es gibt keine neutrale Instanz», stellte er fest. Kirchliche Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssten sich selbst einigen. Der in Kirche und Diakonie benutzte Begriff der Dienstgemeinschaft ermögliche auch die Austragung von Konflikten. «Christliche Gemeinschaften brauchen auch konstruktive und produktive Konflikte», sagte er.

Durch den zunehmenden Zwang, kirchliche und soziale Dienstleistungen immer stärker von einem unternehmerischen Handeln her definieren zu müssen, werde es in Zukunft allerdings zu verschärften Konflikten kommen, so Wegner weiter. Viele diakonische Einrichtungen hingen heute von der Qualität ihres Managements ab. Anders als früher seien hier schnelle Entscheidungen gefragt, um weiter existieren zu können.

Die Einrichtung des Dritten Weges bei der Tariffindung gibt es in vielen Landeskirchen. Dabei handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer paritätisch besetzten Kommission die Tarife für die Beschäftigten aus; die Gewerkschaften sind in der Regel ausgeschlossen. Unter dem Ersten Weg wird eine arbeitgeberseitige Entscheidung verstanden, während der Zweite Weg auf Tarifverträgen basiert. Im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird der Dritte Weg seit rund 30 Jahren praktiziert. (17.03.2010)