Die überwältigende Mehrheit der Synodalen beauftragte den Rat der Landeskirche damit, das Gesetz als gesetzesvertretende Verordnung in Kraft zu setzen.

Die überwältigende Mehrheit der Synodalen beauftragte den Rat der Landeskirche damit, das Gesetz als gesetzesvertretende Verordnung in Kraft zu setzen.

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 30 Jan 2021

Kassel (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) hat am Samstag den Weg für ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt frei gemacht. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Betroffene auf Antrag Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Alle Leitungsorgane von Einrichtungen und Körperschaften im Geltungsbereich des Gesetzes sollen demnach institutionelle Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erstellen. Für ehrenamtlich Tätige soll je nach Art der Tätigkeit in regelmäßigen Abständen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt werden. Sexualisierte Gewalt soll mit entsprechenden arbeits- und dienstrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.

Die überwältigende Mehrheit der Synodalen beauftragte den Rat der Landeskirche damit, das Gesetz als gesetzesvertretende Verordnung in Kraft zu setzen. Präses Thomas Dittmann hatte zuvor darauf hingewiesen, dass nach der derzeit geltenden Grundordnung die Synode zwar als virtuelle Versammlung über Gesetzesvorhaben nicht rechtsverbindlich abstimmen könne. Ein Meinungsbild zu erstellen, sei aber möglich. Dies sei zwar rechtlich nicht verbindlich, aber der Rat werde dieses Meinungsbild beachten. «Unsere Kirche kann mit einer gesetzlichen Regelung nicht länger warten», begründete Dittmann die Dringlichkeit des Anliegens.

Die EKKW hatte Ende 2019 eine Unterstützungskommission für Opfer sexualisierter Gewalt eingerichtet. Bis Ende 2020 waren der Kommission zehn Fälle sexualisierter Gewalt gemeldet worden. Die ehrenamtlich tätige Kommission befasst sich mit Fällen, bei denen bereits eine strafrechtliche Verjährung eingetreten ist. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle schätzt der Koordinator der Kommission, Thomas Zippert, auf das zehn- bis zwanzigfache. Einige Opfer hätten selbst auf weitere Opfer hingewiesen, die sich bisher nicht gemeldet hätten. (30.01.2021)

Ratgeber:

Ausführliche Informationen zur Hilfe bei sexualisierter Gewalt finden Sie im ekkw.de-Ratgeber-Bereich «Prävention – Intervention – Hilfe: Aktiv werden gegen sexualisierte Gewalt»: