Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 07 Feb 2014

Kassel (epd). Der Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Dr. Volker Knöppel, hält eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen für denkbar. Dies könne nach dem bereits vor zehn Jahren praktizierten Modell geschehen, als Baulastverpflichtungen der Kommunen an Kirchengebäuden gegen eine Entschädigungszahlung abgelöst worden seien, sagte Knöppel in einem Interview in der neuesten Ausgabe der kirchlichen Mitarbeiterzeitschrift «Blick in die Kirche». Allerdings müsse eine entsprechende Ablösesumme auskömmlich berechnet werden.

Knöppel wies in dem Interview weiter darauf hin, dass die Staatsleistungen, die 2013 rund zwölf Prozent des landeskirchlichen Haushaltes ausmachten, auf einen Kirchenvertrag aus dem Jahre 1960 zurückgingen. Sie beruhten auf vermögensrechtlichen Ansprüchen der Kirchen, die unterschiedliche, historische Entstehensgründe hätten. Falls staatlicherseits Interesse bestehe, könne über eine Ablösung verhandelt werden.

Schon das Grundgesetz sehe die Ablösung dieser Verpflichtungen als Auftrag vor, betonte Knöppel. Momentan sei jedoch nicht klar, ob der Staat die Initiative ergreifen wolle. Neben einer finanziellen Abgeltung sei auch eine Entschädigung in Grund und Boden vorstellbar, was angesichts der Situation auf den Finanzmärkten eine gute Überlegung wäre, sagte Knöppel. Wichtig sei es vor allem, möglicherweise gezahlte Gelder krisensicher anzulegen und zu bewirtschaften. Die Substanz dürfe nicht verloren gehen, sondern müsse für künftige Generationen erhalten bleiben.

Knöppel trat in dem Interview zudem Vorwürfen entgegen, die Kirchen würden mit ihren Geldern nicht transparent umgehen. So seien die Haushaltspläne der EKKW ebenso wie die Sitzungen der Synode, die über den Haushalt beschließt, öffentlich. Auch seien alle Staatsleistungen in den Haushaltsplänen dokumentiert. «Jeder kann nachlesen, wieviel wir 2014 und 2015 aller Wahrscheinlichkeit nach bekommen werden», sagte er. (07.02.2014)

Im Wortlaut:

Das gesamte Interview mit Vizepräsident Knöppel finden Sie auf der Internetseite von «Blick in die Kirche» unter:

blick-in-die-kirche.de/(...)

Kirchenfinanzen:

Das Haushaltsgesetz für die Rechnungsjahre 2014 und 2015 (inkl. Staatsleistungen) und weitere Informationen zu den Finanzen der Landeskirche finden Sie im Dokumentationsbereich der Landessynode:

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