Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 29 Dez 2010

Kassel (medio). Der Landespfarrer für Diakonie der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Oberlandeskirchenrat Dr. Eberhard Schwarz, und der  Leiter des landeskirchlichen Zentrums für Freiwilligen-, Friedens- und Zivildienst (ZFFZ), Pfarrer Jens Haupt, haben in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag zur von der Bundesregierung beschlossenen Aussetzung der Wehrpflicht am 1. Juli 2011 Stellung genommen. Darin versichern sie, dass die Landeskirche und die Diakonie in Kurhessen-Waldeck die Zivildienstleistenden bis zur Aussetzung wie bisher begleiten und ihnen einen sinnvollen Dienst vermitteln werden. 

„Wir haben stets den Zwang des Zivildienstes kritisiert. Umso besser ist es, dass ab jetzt jeder junge Mensch, egal ob Mann oder Frau, seinen Lebensweg nach eigenen Interessen und Möglichkeiten selbst planen und gestalten kann“, äußerte sich Schwarz zufrieden.
„Wir können jedem, der zu uns kommt und eine Beratung wünscht, sagen: Du musst nicht dienen. Aber du kannst dienen. Der angekündigte Bundesfreiwilligendienst gibt zusätzlich die Chance, mehr jungen Menschen ein soziales Engagement zu ermöglichen“, so Schwarz weiter. Der  Freiwilligendienst sei auch ein wichtiger Schritt zur Berufsorientierung“, ergänzte Haupt. Er verweist gleichzeitig auf die anderen Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Auch hier stehen bundesweit rund 35.000 Plätze zur Verfügung. „Jungen Menschen ab 16 Jahren, die sich für eine überschaubare Zeit sozial engagieren wollen, werden wir weiterhin und vermehrt attraktive Plätze im Freiwilligen Sozialen oder Freiwilligen Ökologischen Jahr anbieten können“, so der Leiter des ZFFZ.

Hintergrund Bundesfreiwilligendienst:

Nach Beschluss der Bundesregierung wird die Wehrpflicht ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt. Dies bedeutet auch das Ende des Zivildienstes. Die letzten Zivildienstleistenden werden spätestens Ende Dezember 2011 entlassen. Als Ersatz für den Zivildienst präsentiert die Regierung einen neuen Freiwilligendienst in staatlicher Regie, den sogenannten Bundesfreiwilligendienst (BFD). Seine Rahmenbedingungen werden sich – so wird erwartet –  im Laufe der Verhandlungen in Koalition und Parlament noch erheblich verändern.
Nach derzeitigem Stand stehen für geplante 35.000 Plätze im Rahmen des neuen Dienstes rund 300 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Der BFD orientiert sich in den wesentlichen Punkten an den Bedingungen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ): 25 Bildungstage bezogen auf 12 Monate, Gesamtverantwortung  für Konzeption und individuelle pädagogische Begleitung der Freiwilligen durch einen Träger, offen für Männer und Frauen ab 16 Jahren (und auch über 27 Jahre hinaus). Das notwendige Gesetz soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht und voraussichtlich im Frühjahr 2011 verabschiedet werden (Informationen zusammengestellt vom ZFFZ). (29.12.2010)