Sexualisierte Gewalt

So handeln wir bei einem Verdacht

So handelt die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck bei einem Verdacht:

«Null Toleranz» heißt für uns auch: Jeder Vorfall und Verdacht sexualisierter Gewaltausübung wird gemeldet, und zwar der Kirchenleitung und den zuständigen staatlichen Stellen, sofern letzteres die Betroffenen nicht (vorerst) untersagen. Damit will die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen. Bei Kindern und Jugendlichen muss in der Regel auch das Jugendamt bzw. Fachberatungen (bzw. eine «insoweit erfahrene Fachkräfte») einbezogen werden, um alles zum Schutz des Kindeswohls zu tun und die Tragweite eines Verdachtsfalls bzw. das Risiko abzuklären.

Ein bzw. eine Mitarbeitende, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, wird in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst freigestellt. Unabhängig davon prüft die zuständige kirchliche Stelle in der Landeskirche arbeits- bzw. dienst- und disziplinarrechtliche Schritte und führt entsprechende Verfahren durch. Dabei können auch dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die Landeskirche erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze, sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht immer nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber in der Landeskirche gegebenenfalls zu arbeits- bzw. dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.

Im Fall von ungerechtfertigten Vorwürfen werden geeignete Maßnahmen zur Rehabilitation der Beschuldigten ergriffen.

Pfarrerin Sabine Kresse

Fachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Pfarrerin Sabine Kresse
Leiterin
Haus der Kirche, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
+495619378404
Wege gegen sexualisierte Gewalt – Zur Kultur der Grenzachtung.

Zur Erstellung, Einführung und Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt in Gemeinden und Einrichtungen der EKKW wurde ein Werkbuch erstellt. Bischöfin Dr. Beate Hofmann schreibt in ihrem Geleitwort: «Kirche wird zu einem Sprechraum, in dem Menschen jeden Alters leidvolle Erfahrungen zur Sprache bringen können. Sie finden dort ein offenes Ohr und werden ernstgenommen. erlittenes Unrecht wird nicht vertuscht oder Täterverhalten beschwichtigt. Das sind die Ziele, denen sich auch dieses Rahmenschutzkonzept und das Werkbuch verschrieben haben. Um das zu erreichen, brauchen wir einen Kulturwandel. Wo bisher Schweigen, Beklemmung, Tabuisierung, manchmal auch Verschweigen und Wegschauen dominiert haben, müssen wir wahrnehmen, vorbeugen und miteinander sprechen üben.»