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Symbolbild Kirche zum Kirchenerhaltungsfonds

Symbolbild Kirche mit Holzkirche und Logo zur Stiftung Kirchenerhaltungsfonds der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vorstellung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds

Zu den Schätzen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören ihre denkmalgeschützten Kirchengebäude. Sie zu erhalten, ist Verpflichtung der Landeskirche und ihrer Kirchengemeinden. So werden jährlich im Haushalt der Landeskirche erhebliche Mittel für den Erhalt der kirchlichen Gebäude bereitgestellt. Dies wird auch in Zukunft nötig sein, um die zahlreichen denkmalgeschützten Kirchengebäude zu pflegen, zu erhalten und für die Zukunft zu sichern.

Aus diesem Grund hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck im Jahr 2000 die Errichtung einer kirchlichen Baustiftung (einer Stiftung des öffentlichen Rechts) beschlossen. Dadurch sollen insbesondere die Aktivitäten der Kirchengemeinden zur Pflege und zum Erhalt der Gebäude vereinfacht und umfassend unterstützt werden.

Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es, einen finanziellen Grundstock zu schaffen, aus dessen Erträgnissen die Pflege und Unterhaltung denkmalgeschützter Kirchengebäude einschließlich ihrer Ausstattungsstücke gefördert werden kann. Die Neuanschaffung von Ausstattungsstücken ist dabei nach der Stiftungsverfassung nicht förderfähig.

Bei ihrer Gründung hat die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mit einem Stiftungskapital von 15,838 Mio. € ausgestattet, welches nach der Stiftungsverfassung in seinem Bestand zu erhalten ist. Seit 2013 stockte die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck das Stiftungskapital um weitere 11 Mio. € auf. Die Erträgnisse des Stiftungskapitals sowie die eingeworbenen Spenden dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke der Stiftung verwendet werden.

Aufgrund des Beschlusses des Kollegiums des Landeskirchenamtes der EKKW vom 10.10.2023 wurde die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds in den landeskirchlichen Kollektenplan der EKKW für die Jahre 2024/2025 aufgenommen und ist aufgrund dessen Teil der Musterkollektenpläne für die Kirchengemeinden. Die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds freut sich über die Möglichkeit auch in Zukunft die Arbeit durch zweckgebundene Kollektenmittel zu unterstützen.

Bei Ihrer Arbeit ist die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds auch auf die Mithilfe und Unterstützung von Dritten angewiesen.

 

Fördervoraussetzungen

Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck beschließt jährlich auf Vorschlag des landeskirchlichen Baudezernates eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Jeder Kirchenkreis kann für die Projektliste des jeweiligen Jahres - nach den aktuellen Rahmenbedingungen für eine Projektliste - in der Regel zwei Maßnahme vorschlagen. Ein Vorschlag für die Aufnahme auf die Projektliste ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Aufnahme auf die Projektliste. Die Projektliste beschließt der Stiftungsvorstand nach der baufachlichen Prüfung durch das landeskirchliche Baudezernat jährlich in seiner Sommersitzung.

Die Vorschläge der Kirchenkreise müssen durch den Kirchenkreisvorstand priorisierte Maßnahmen sein. Dadurch wird die erforderliche umfassende Beteiligung der Bauberatung/kirchlichen Denkmalpflege des Landeskirchenamtes mit den zuständigen landeskirchlichen Architekten/innen, entsprechend dem Vermögensaufsichtsgesetz, gewährleistet.

Weitere Kriterien für die Aufnahme von Förderprojekten auf die Projektliste sind insbesondere:  

  • Bedeutung des Kulturdenkmals einschließlich der Ausstattungsstücke
  • Durchführbarkeit der Baumaßnahme in einem überschaubaren Zeitraum
  • Finanzielle Durchführbarkeit der Maßnahme
  • Ausgewogene Förderung von Projekten aus dem gesamten Kirchengebiet 

Informationen zur aktuellen Projektliste erhalten Sie hier.

 

Projektliste zur Förderung von Baumaßnahmen der Kirchengemeinden

Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds beschließt jährlich eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden der EKKW. Der Förderschwerpunkt der Projektliste bezieht sich für die Projektliste 2024 auf „Maßnahmen der Innenrenovierung, der Orgelsanierung sowie der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen".

Nach Einreichung der Anträge durch die Kirchenkreise erfolgt die Prüfung im Baudezernat des Landeskirchenamtes. Auf Vorschlag des Baudezernats beschließt der Stiftungsvorstand in seiner Sommer-Sitzung die Projektliste für das jeweilige Jahr, mit den Baumaßnahmen, die grundsätzlich als förderungswürdig angesehen werden. Hierbei wird kein Beschluss über eine Förderhöhe gefasst.

Im Nachgang zu der Sommer-Sitzung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds erhalten die Kirchengemeinden, die Teil der Projektliste sind, ein Schreiben über die Aufnahme auf die Projektliste.

Die Laufzeit der Projektliste bezieht sich seit 2021 auf den Zeitraum von Mitte Juli bis über die Advents- und Weihnachtsfeiertage. Hierdurch möchte der Stiftungsvorstand den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie eine größere Aufmerksamkeit durch die Advents- und Weihnachtszeit ermöglichen.

Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist jedoch nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Ziel der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds ist es, die im Projektzeitraum gesammelten Spenden zu verdoppeln.

Damit die Spenden auch förderfähig sind - der Eingang der Spenden muss im Zeitraum der Sammlungsphase erfolgen, empfiehlt der Stiftungsvorstand einen Förderverein oder einen nicht rechtsfähigen Förderkreis zu gründen und die Sammelaktionen vollständig über den gegründeten Förderverein oder Förderkreis abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.

Als weiteren Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.

Nach dem Ende der Laufzeit der Projektliste werden die eingeworbenen Spenden der Geschäftsführung der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds mitgeteilt und die vollzogenen Aktivitäten im Rahmen der Spendenakquise dargestellt. Zu Beginn des Folgejahres findet daraufhin eine "Übergabefeier" statt, bei der den Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Kirchengemeinden die Bewilligungsbescheide über die Förderung durch die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds übergeben werden.

Nach der Übergabefeier für die Projektliste des vergangenen Jahres beginnt bereits das Verfahren für die nächste Projektliste, die der Stiftungsvorstand anhand der eingereichten Vorschläge erneut im Sommer des jeweiligen Jahres beschließt.

Informationen zur aktuellen Projektliste erhalten Sie hier.

Der Erfolg der Projektliste 2023 wurde im Rahmen der am 18.03.2024 stattfindenden “Übergabefeier” im Haus der Kirche gefeiert. 

 

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Nils Hofmeyer

Geschäftsführer

Nils Hofmeyer
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